Entsorgungs-Fachbetriebeverordnung (EfbV)

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften.

Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe nach § 56 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie die Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben durch technische Überwachungsorganisationen nach § 56 Absatz 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und durch Entsorgergemeinschaften nach § 56 Absatz 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Die EfbV bestimmt im Einzelnen die Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes, den Inhaber und das beschäftigte Personal sowie die Zertifizierung.

Die Zertifizierung erfolgt durch zugelassene technische Überwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften. Die Audits führen Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung oder Umweltgutachter nach § 9 Umweltauditgesetz durch.

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